Vorbereitung der Badesaison 2024

In Vorbereitung auf die Badesaison 2024 sind gemäß der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V) die Badegewässer zu bestimmen. Das Gesundheitsamt legt gemeinsam mit den Gemeinden des Landkreises die Badegewässer fest, wobei im Vorfeld die Öffentlichkeit zu beteiligen ist.

Die folgende Auflistung enthält die Badegewässer im Amtsbereich Warnow-West, die beständig in den Überwachungsplan des Gesundheitsamtes aufgenommen werden.

Die Überwachung erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen (5 x in der Saison vom 20.05. – 10.09.) und deren Analyse einschließlich der Bestimmung von Temperatur und pH-Wert. Des Weiteren erfolgt eine Sichttiefenmessung.

  • Ostseestrandabschnitt Elmenhorst, direkter Zugangsbereich am Parkplatz Strandweg (Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen)

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich an das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock, Dammchaussee 30 a in 18209 Bad Doberan (Tel. 03843-755 53211, weitere Informationen auch unter www.landkreis-rostock.de) oder an das Amt Warnow-West, Schulweg 1 a in 18198 Kritzmow (Tel. 038207-63340) wenden.

Die Frist für das Vorbringen von etwaigen Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden endet am 28.02.2024.

Fachbereich Bauverwaltung
Amt Warnow-West

Information zur Grünschnittentsorgung 2024

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen bietet im Zeitraum vom 10. April bis 16. November 2024 die Möglichkeit zur Entsorgung von Gartenabfällen für ihre Einwohner an. Der Grünschnittplatz befindet sich auf dem Bauhofgelände in Elmenhorst zwischen der Gewerbeallee 13 und dem Waldweg 1b.

Geöffnet ist der Grünschnittplatz für Sie wie folgt:

10. April 2024 bis 31. Mai 2024
Mittwochs in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr (außer am 11.05. und 18.05.2024)

01. Juni 2024 bis 31. August 2024
Mittwochs in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

01. September 2024 bis 31.Oktober 2024
Mittwochs in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

09. November 2024 bis 16. November 2024
Samstags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Die Gemeinde behält sich vor, bei Bedarf im Interesse ihrer Einwohner die Servicezeiten zu verändern. Sollte dies erforderlich sein, werden Sie rechtzeitig über die Zeitanpassung informiert.

Es wird nur kompostierfähiges Material wie Grünschnitt, Laub, Strauchwerk etc. sowie Äste bis zu einem Durchmesser von ca. 3 – 5 cm angenommen.

Nicht abgeliefert werden dürfen: Speisereste, schadstoffbelastete Abfälle und sonstige Abfälle, die den Kategorien Haus-, Sperr-, Gewerbe- oder Sondermüll, wie z. B. Wurzelstöcke u. ä. zuzuordnen sind. Verpackungsmaterial wie Tüten, Kartons, Schnürband u. ä., was der Anlieferung von Gartenabfällen diente, ist wieder mitzunehmen.

Während der Öffnungszeiten steht Ihnen ein Mitarbeiter des Bauhofes zur Verfügung, welcher entsprechende Kontrollen durchführen wird und dessen Anweisungen zu beachten sind.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur Kompostabfälle von Einwohnern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entgegengenommen werden können. Hierfür halten Sie bitte ggf. Ihren Personalausweis bereit.

gez. Uwe Barten
Bürgermeister Elmenhorst/Lichtenhagen

Wo kann ich mich informieren?

Download Flyer (.pdf)

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Wir suchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die uns bei der Durchführung der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024 in ihrer Gemeinde unterstützen!

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 37 Tagen in der Kommune Ihre Hauptwohnung haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,
  • nicht selbst Wahlbewerber/in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter/in sind.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Der Wahlvorstand erhält durch das Amt Warnow-West im Rahmen einer Schulung eine Einführung in seine Tätigkeit.

Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:

  • Wahlvorsteher/in: 120,00 EUR
  • stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in: 110,00 EUR
  • Mitglieder/in der Wahlvorstände (Beisitzer): 100,00 EUR

Senden Sie Ihre Bereitschaftserklärung an das Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow bzw. per E-Mail an wahlen@warnow-west.de unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischen Erreichbarkeit.

Kritzmow, 17.11.2023

Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter